Maklerrecht
Der Bereich Maklerrecht gehört zum Rechtsgebiet des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und ist eines meinerFachgebiete.
Dazu biete ich Ihnen insbesondere Beratung und Vertretung rund um folgende Themen:
MaklerprovisionWir beraten und klären Sachverhalte rund um das Thema Maklerprovision. Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob ein Makler vom Käufer oder Mieter eine Provision für seine Tätigkeit verlangen darf. Häufiger Irrglaube ist, dass dies nicht der Fall ist, wenn der Interessent den Miet- oder Kaufvertrag ohne Hilfe es Maklers abschließt. Denn auch dann kann ein Anspruch des Maklers auf Provision bestehen. Ein Makler muss allerdings darauf achten, Interessenten ausreichend darüber aufzuklären, dass für seine Tätigkeit bei Vertragsabschluss eine Provision zu zahlen ist.
Pflichten des MaklersNatürlich beschränkt sich die Aufgabe eines Maklers nicht nur auf die Vermittlung eines Interessenten. Es bestehen für ihn auch umfassende Informationspflichten gegenüber beiden Vertragsparteien. Gibt er dabei rechtlichen Rat oder stellt zum Beispiel sogar ein Formular für einen Mietvertrag zur Verfügung, muss er dafür haften, dass keine rechtlichen Fehler enthalten sind.
MaklerverträgeVerkäufer beziehungsweise Vermieter – genauso wie Kauf- und Mietinteressenten – sollten genau prüfen, welche Pflichten sie gegenüber dem Makler eingehen. Unter Umständen sieht ein Maklervertrag vor, dass ein Vertragsabschluss für die Immobilien nur über ihn erfolgen darf.